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Aktuelles aus unserem Blog

Wichtige Informationen zum Energieausweis

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument. Denn er beinhaltet alle relevanten Daten, die zur Erstellung des energetischen Gesamtbildes eines Gebäudes führen, hilft dabei, die Einsparpotenziale im Gebäudebereich zu erkennen und zu nutzen und dient nicht zuletzt dadurch der Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie.

Informationspflicht in Anzeigen

Durch die am 1. Mai vergangenen Jahres in Kraft getretene novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 wurde die Energieausweis-Pflicht weiter ausgedehnt. Eine wichtige Neuerung dabei ist, dass in Immobilienanzeigen jetzt Informationen aus dem Energieausweis zum energetischen Zustand des annoncierten Gebäudes enthalten sein müssen – mit Angabe des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr, des Hauptenergieträgers der Gebäudeheizung und dem Baujahr des Gebäudes. Sollte es zu einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung kommen, muss der Energieausweis den Interessenten unaufgefordert vorgelegt und bei einem Vertragsabschluss umgehend ausgehändigt werden.

Einteilung in Energieeffizienzklassen

Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten enthält der neue Energieausweis eine Einteilung in Energieeffizienzklassen: von A+ (Gebäude mit einem Energiebedarf oder -verbrauch unter 30 kWh/m² im Jahr) bis H (Gebäude mit einem Bedarf oder Verbrauch über 250 kWh/m²). Diese Angaben sind in einer Farbskala von Grün über Gelb bis Rot unterlegt, so dass man sich schnell über den energetischen Zustand einer Immobilie informieren kann.

Zwei Varianten

Nach wie vor gibt es den Energieausweis in der Verbrauchs- und in der Bedarfsvariante – beide sind ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Der verbrauchsbasierte Ausweis kann von jedem Energieversorger oder Messanbieter erstellt und bezogen werden. Er gibt aber nur das energiebezogene Verhalten des Bewohners eines Gebäudes an, zum Beispiel beim Heizen, und ist deshalb nicht aussagekräftig, was die gesamte Energiebilanz einer Immobilie betrifft. Dagegen lassen sich anhand des bedarfsbasierten Ausweises Aussagen über die energetischen Gebäudeeigenschaften, unabhängig vom Verbraucherverhalten, treffen. Denn bei dieser Ausweisvariante werden die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt. Der Bedarfsausweis ist allerdings teurer als der Verbrauchsausweis, da es wesentlich aufwändiger ist, die erforderlichen Parameter zu ermitteln. Außerdem darf er nur von qualifizierten Energieberatern bzw. entsprechenden Experten, wie zum Beispiel Architekten, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger, ausgestellt werden.

Bedarfsorientierter Energieausweis empfohlen

Vorgeschrieben ist der bedarfsorientierte Energieausweis seit dem 1. Oktober 2007 für alle Neubauten. Aber auch für ältere Gebäude, die nach diesem Stichtag modernisiert und erweitert wurden, ist dieser Ausweis ebenso Pflicht wie für alle vor dem Stichtag errichteten Immobilien mit bis zu vier Wohneinheiten. Kein Energieausweis ist erforderlich, wenn man als Eigentümer in einem Haus wohnt, das vor dem 1. Oktober 2007 errichtet wurde, und dieses weder verkauft noch vermietet werden soll. Die Ausweispflicht entfällt ebenso bei kleinen Gebäuden mit einer Nutzfläche von unter 50 m². Für alle anderen Gebäudearten genügt der verbrauchsorientierte Energieausweis. Fachverbände raten aber grundsätzlich zur Ausstellung der Bedarfsvariante, da sie, wie schon weiter oben erwähnt, eine gute Vergleichsmöglichkeit für potenzielle Käufer oder Mieter darstellt und darüber hinaus genaue Hinweise zur energetischen Sanierung einer Immobilie gibt. Letzteres nützt auch dem Eigentümer.

Hohes Bußgeld

Bei Nichtbeachtung der Ausweispflicht kann Immobilienbesitzern ein hohes Bußgeld drohen – im schlimmsten Fall bis zu 15.000 €. Zukünftig sollen verstärkt stichprobenartige Kontrollen durch die Länderbehörden die gesetzeskonforme Ausfertigung und Verwendung der Ausweise sicherstellen.

 

 

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Melanie Fröhlich, Geschäftsführerin Fröhlich Immobilien